Schulordnung

[col grid=”2-1 first”]
Die Schulordnung der Friedrich-Ebert-Schule hat zum Ziel, dass wir uns alle in unserer Schule wohl fühlen und in Ruhe lernen, unterrichten und zusammenleben können.
Das gelingt nur, wenn jeder Achtung vor seinen Mitschüler/innen, seinen Lehrer/innen und allen anderen Menschen in der Schule, vor eigenem und vor allem vor fremden Eigentum hat.

Damit jede/r Bescheid weiß, sind hier die Dinge, an der Schule gelten, aufgeschrieben.
[/col]
[col grid=”2-1″]

[/col]
[col grid=”2-1 first”]

1. UMGANG MITEINANDER

An unserer Schule haben alle Schüler/innen das Recht ungestört zu lernen und zu leben.

Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat das Recht ungestört zu unterrichten.

Jeder ist höflich zu allen Menschen, die am Schulleben beteiligt sind und begegnet ihnen mit Respekt.

Jede Klasse vereinbart auf der Grundlage dieser Schulordnung verbindliche Klassenregeln (Stopp-Regel, Ich-Botschaften).
Diese werden im Klassenzimmer für alle sichtbar aufgehängt.
Sie werden zweimal jährlich mit der Klasse besprochen und bei Bedarf aktualisiert.

Fundsachen gehören mir nicht. Wenn ich etwas finde. gebe ich es ab.

[/col]
[col grid=”2-1″]

2. ZUSAMMENARBEIT IM UNTERRICHT

Jede Schülerin und jeder Schüler, auch jede Lehrerin und jeder Lehrer ist für das Gelingen des Unterrichts verantwortlich.

Deshalb hört jeder Schüler und jede Schülerin zu, arbeitet mit und unterlässt jede Störung.

Alle Schüler/innen und alle Lehrer/innen achten auf Pünktlichkeit.

Die Schüler/innen sorgen für vollständiges Arbeitsmaterial und erledigen ihre Hausaufgaben gewissenhaft.

Wenn Schüler/innen unentschuldigt fehlen, haben die Lehrer/innen die Pflicht, deren Verbleib zu klären.

Im Sport- und Schwimmunterricht halten sich alle Schüler/innen unbedingt an vereinbarte Regeln.
[/col]
[col grid=”2-1 first”]

3. UMGANG MIT GEGENSTÄNDEN

Alle Einrichtungen der Schule – Räume, Möbel, Geräte – sind für uns da. Jeder geht sorgfältig damit um.

Jeder ist für die Sauberkeit auf dem Hof und in den Gebäuden verantwortlich. Die Toiletten sind kein Spielplatz – sie werden ordentlich verlassen.

Schülerarbeiten und Informationsmaterial an den Schautafeln in den Fluren bleiben an ihrem Ort. Das gilt auch für Kleidung und Schulsachen, die anderen gehören.

Die Jacken gehört an den Garderobenhaken.

Alle elektronischen Geräte, wie Handy, MP3-Player, i-pod, u. ä., sind im Schulgebäude und auf dem ganzen Schulgelände ausgeschaltet. Ihre Nutzung ist verboten.

Geräte wie Roller, Inliner, Fahrräder usw. dürfen nur außerhalb des Schulgeländes benutzt werden.

Gefährliche Gegenstände (dazu zählen auch Laserpointer!) sind verboten.

Der Fahrradabstellplatz ist kein Aufenthaltsbereich.

Vor allem: Hände weg von fremden Fahrrädern und Rollern!
[/col]
[col grid=”2-1″]

4. VERHALTEN IN DEN PAUSEN

Alle Schüler/innen verbringen die großen Pausen auf dem Pausenhof und befolgen die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer/innen. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.

Es gelten die 5 goldenen Schulhofregeln:

1. Ich halte mich die Stopp-Hand-Regel

2. Ich verhalte mich fair, freundlich, höflich und nehme Rücksicht.

3. Ich höre auf die Anweisung der Aufsicht und respektiere die  Aufgaben der Pausenscouts.

4. Ich halte den Schulhof sauber und gehe mit den Spielmaterialien sorgsam um.

Weitere Einzelheiten regelt die Pausenordnung, die den Schüler/innen bekannt ist.
[/col]
[col grid=”2-1 first”]

5. Unterrichtsversäumnisse und Beurlaubungen

Unterrichtsversäumnisse

Regelmäßiger Besuch des Unterrichts ist Pflicht.

Bei Krankheit ist die Schülerin/der Schüler vor Beginn des Unterrichts durch einen Erziehungsberechtigten zu entschuldigen.

Wenn ein Schüler/eine Schülerin nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, entscheidet der Sportlehrer über seine Anwesenheit in den Sportstunden. Der Sportlehrer kann den Schüler/die Schülerin in Abstimmung mit der Schulleitung auch einem anderen Unterricht zuweisen.

Für längerfristige Befreiungen vom Sportunterricht muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Beurlaubungen

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Das gilt auch für einzelne Unterrichtsstunden

Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung ist für einzelne Stunden der Fachlehrer, für bis zu zwei aufeinander folgende Tage der Klassenlehrer und in allen weiteren Fällen die Schulleitung.

Beurlaubungen vor oder nach den Ferien können nur durch die Schulleitung genehmigt werden.
[/col]
[col grid=”2-1″]

6. ALLGEMEINES

Bei Problemen findet jeder Schüler und jede Schülerin Unterstützung bei diesen Personen oder Gremien:
Lehrer/in, Schulsozialarbeiterin, Klassensprecher/in, Schulleitung

Suche dort Hilfe, bevor ein Streit eskaliert.

Regelverstöße haben Folgen, über die Klassenlehrer/in oder Klassenkonferenz entscheiden.

Jede Maßnahme beruht auf den folgenden drei Schritten:
Es soll die Einsicht gefördert werden
entstandener Schaden wieder gut gemacht und
gegebenenfalls ein Einsatz für die Schulgemeinschaft geleistet werden.

[/col]